Baufiguru
KfW 430 · Zuschuss

Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss

Früherer Investitionszuschuss für energetische Sanierungen von Wohnimmobilien.

Früheres Programm · Keine NeuanträgeBaufiguru erklärt
Programmnummer
KfW 430
Frühere Förderart
Zuschuss
Status
Für Neuanträge geschlossen
Keine neuen Anträge möglich

Diese Seite erklärt ein früheres Förderprogramm. Für bestehende Zusagen sind die damaligen Bedingungen und die individuellen Fristen maßgeblich.

Wofür war das Programm gedacht?

430 war die Zuschussvariante der früheren Sanierungsförderung. Für zugesagte Förderfälle sind die damaligen Maßnahmen und die erforderlichen Bestätigungen maßgeblich. Ein Zuschuss ist anders zu behandeln als ein zurückzuzahlender Förderkredit.

Du hast bereits eine Zusage?

Lege Zusageschreiben, Vertragsunterlagen und den bisherigen Schriftverkehr zusammen. Notiere offene Auszahlungen, Nachweise und genannte Fristen. So lässt sich gezielt klären, welcher Schritt in deinem Förderfall noch erforderlich ist.

Bei einem Kredit ist dein Finanzierungspartner eine wichtige Anlaufstelle. Bei einem Zuschuss richtet sich der weitere Ablauf nach der KfW-Zusage. Stelle alte Förderbeträge oder Fristen nicht mit den Bedingungen heutiger Programme gleich.

Welche Wege gibt es heute?

Für eine neue Effizienzhaus-Sanierung ist insbesondere KfW 261 zu prüfen. Dabei handelt es sich um einen Kredit mit möglichem Tilgungszuschuss. Für Einzelmaßnahmen gelten andere Förderwege.

Häufige Fragen zu KfW 430

Kann ich KfW 430 noch beantragen?

Nein. Für dieses Programm werden keine neuen Anträge angenommen. Die offizielle Programmseite enthält weiterhin Informationen für bestehende Förderfälle.

Was bedeutet das für meine bestehende Förderung?

Prüfe deine Zusage und die darin genannten Pflichten. Aus dem Programmende allein ergibt sich keine Änderung deiner individuellen Vertragsbedingungen.

Informationen direkt bei der KfW

Die KfW stellt hier Informationen und Unterlagen für bestehende Förderfälle bereit. Für deine Zusage ist die jeweils zugehörige Fassung maßgeblich.

Inhaltlicher Stand: 15.10.2026. Quelle: KfW-Programmseite.