Baufiguru
KfW 359 · Kredit

Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen

KfW 359 ist die Ergänzungskredit-Variante für weitere förderfähige Eigentümer und Investierende mit bereits bewilligtem Zuschuss.

Aktuelles FörderprogrammBaufiguru erklärt
Kreditrahmen bis zu
120.000 €je Wohneinheit · förderfähige Kosten maßgeblich
Förderart
Rückzahlbarer Kredit
Antragsweg
Über einen Finanzierungspartner

Was steckt hinter KfW 359?

Zu den möglichen Antragstellenden gehören beispielsweise private Vermietende, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen. Die genaue Zuordnung richtet sich nach Eigentum, Maßnahme und Zuschussbescheid.

Was finanziert werden kann

Der maximale Rahmen liegt bei 120.000 € je Wohneinheit. Die förderfähigen Kosten und Zuschüsse begrenzen die konkret finanzierbare Summe. 359 enthält nicht den zusätzlichen Einkommenszinsvorteil der Plus-Variante 358.

Die wichtigsten Voraussetzungen

  • Eine passende Zuschussförderung der KfW oder des BAFA ist bewilligt, höchstens zwölf Monate alt und noch nicht ausgezahlt.
  • Antragsteller, Zuschusszusage und gefördertes Vorhaben müssen zusammenpassen.
  • Bei Wohnungseigentümergemeinschaften sind Gemeinschafts- und Sondereigentum sowie die jeweilige Antragstellerkonstellation zu unterscheiden.

So bereitest du dein Vorhaben vor

Entscheidend ist nicht nur die Maßnahme, sondern auch, auf wen die Zuschusszusage ausgestellt ist. Kläre die Zuordnung vor der weiteren Finanzierungsplanung.

Für unser Gespräch

Halte Bewilligung, Eigentums- beziehungsweise Vertretungsnachweise und die Kostenaufstellung bereit. Wir erfassen, wer finanziert, wer den Zuschuss erhält und wann Zahlungen fällig werden.

Eine Anfrage bei Baufiguru ist der Einstieg in die Beratung. Den konkreten Förderantrag stimmen wir anschließend mit dem Finanzierungspartner ab.

Häufige Fragen zu KfW 359

Ist 359 nur für Unternehmen?

Nein. Auch andere förderfähige Investierende wie private Vermietende oder Wohnungseigentümergemeinschaften können infrage kommen.

Ist 359 ein zusätzlicher Zuschuss?

Nein. Es ist ein rückzahlbarer Kredit, der eine bereits bewilligte Zuschussförderung ergänzt.

Informationen direkt bei der KfW

Hier findest du die vollständigen Bedingungen, aktuelle Konditionen und die verbindlichen Unterlagen. Förderfähigkeit und Kreditentscheidung werden für dein konkretes Vorhaben geprüft.

Inhaltlicher Stand: 15.10.2026. Quelle: KfW-Programmseite und Merkblatt.

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