Baukindergeld
Früherer Zuschuss für Familien beim Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum.
- Programmnummer
- KfW 424
- Frühere Förderart
- Zuschuss
- Status
- Für Neuanträge geschlossen
Diese Seite erklärt ein früheres Förderprogramm. Für bestehende Zusagen sind die damaligen Bedingungen und die individuellen Fristen maßgeblich.
Wofür war das Programm gedacht?
Baukindergeld war eine Zuschussförderung für selbst genutztes Wohneigentum von Familien. Wer bereits eine Zusage hat, muss insbesondere die zugehörigen Nutzungs- und Nachweispflichten beachten.
Du hast bereits eine Zusage?
Lege Zusageschreiben, Vertragsunterlagen und den bisherigen Schriftverkehr zusammen. Notiere offene Auszahlungen, Nachweise und genannte Fristen. So lässt sich gezielt klären, welcher Schritt in deinem Förderfall noch erforderlich ist.
Bei einem Kredit ist dein Finanzierungspartner eine wichtige Anlaufstelle. Bei einem Zuschuss richtet sich der weitere Ablauf nach der KfW-Zusage. Stelle alte Förderbeträge oder Fristen nicht mit den Bedingungen heutiger Programme gleich.
Welche Wege gibt es heute?
Für Familien können heute die Kredite 300 für Neubau und 308 für den Bestandserwerb infrage kommen. Das sind rückzahlbare Darlehen mit eigenen Voraussetzungen, keine Fortsetzung des Baukindergeld-Zuschusses.
Häufige Fragen zu KfW 424
Kann ich KfW 424 noch beantragen?
Nein. Für dieses Programm werden keine neuen Anträge angenommen. Die offizielle Programmseite enthält weiterhin Informationen für bestehende Förderfälle.
Was bedeutet das für meine bestehende Förderung?
Prüfe deine Zusage und die darin genannten Pflichten. Aus dem Programmende allein ergibt sich keine Änderung deiner individuellen Vertragsbedingungen.
Informationen direkt bei der KfW
Die KfW stellt hier Informationen und Unterlagen für bestehende Förderfälle bereit. Für deine Zusage ist die jeweils zugehörige Fassung maßgeblich.
Inhaltlicher Stand: 15.10.2026. Quelle: KfW-Programmseite.