Hauskauf Preisverhandlung

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Bei 2/3 der durch die Vermittlung der baufiguru GmbH zustande kommenden Verträge, erhalten baufiguru-Kunden einen festen Sollzins von 3,5% p.a. und einen effektiven Jahreszins von 3,56% p.a., unter Berücksichtigung folgender Annahmen: Nettodarlehensbetrag 200.000 Euro (Kaufpreis der Immobilie 250.000), Tilgung 2,0% p.a., Laufzeit des Verbraucherdarlehensvertrages 30 Jahre 1 Monat, 10 Jahre Sollzinsbindung, pro Jahr 12 Ratenzahlungen in der Höhe von 916,67 Euro. Weitere etwaige Gebühren (z.B. Teilauszahlungszuschläge, Auslagen (z.B. Grundbuchkosten)) und sonstige Kosten können anfallen. Sofern der Darlehensnehmer diese im Zusammenhang mit dem Vertrag zu tragen hat, kann sich der effektive Jahreszins erhöhen. Der zu zahlende Gesamtbetrag während der Sollzinsbindung beläuft sich auf 110.000,40 Euro. Die Restschuld am Ende der Zinsbindung beträgt 142.800,00 Euro. Weitere Voraussetzungen: Einwandfreie Einkommens- und Vermögenssituation, erstrangige Besicherung über ein Grundpfandrecht, Auszahlung in einer Summe. Die Konditionen können auch regional sowie von weiteren Faktoren abhängig sein.

Tipps bei der Preisverhandlung

Sie haben Ihr Traumhaus oder Ihre Traumwohnung gefunden und der Preis entspricht nicht Ihren Vorstellungen? Kein Problem: Jetzt müssen Sie Ihr Verhandlungstalent einsetzen.

Immer noch unsicher? Wir haben dazu speziell für Sie im folgenden unsere sieben Tipps zusammengefasst. So können Sie sich explizit auf die Preisverhandlung beim Immobilienkauf gut vorbereiten und den Zuschlag zum Wunschpreis erhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ist die Nachfrage nicht so hoch, stehen die Chance gut, dass Sie den Preis verhandeln können.
  • Gehen Sie auf die Lage (Schulen, Einkaufsmöglichkeiten etc.) und auf den Zustand der Immobilie ein.
  • Bei der Maklercourtage gibt es ebenso Einsparpotential.

Tipps für Ihre Kaufpreisverhandlung

Die Immobiliennachfrage ist momentan sehr groß, allerdings ist sie bundesweit verschieden. Während die Anzahl der Interessenten in städtischen Lagen besonders wächst, reduziert sich dagegen die Nachfrage in ländlichen Regionen. So können Sie zumindest den Kaufpreis je nach Region abschätzen.

Tipp 1: Attraktivität der Immobilie abschätzen

Die Größe des Verhandlungsspielraums hängt stark von der Nachfrage ab. Hat der Verkäufer eine sehr gute Verhandlungsposition, ist es sehr unwahrscheinlich, Ihrem Wunschpreis näher zu kommen. Untersuchen Sie dazu, wie beliebt Wohnungen und Häuser im Suchgebiet sind.

Hat der Verkäufer zum Beispiel einen Makler beauftragt? Fragen Sie auch ruhig nach, wie viele Interessenten es bereits gibt? Und auch die Angebotsdauer kann Auskünfte über die Attraktivität der Immobilie geben.

Tipp 2: Das genaue Preisniveau und mögliche Preisnachlässe

Für das Abschätzen des allgemeinen Preisniveaus der Immobilie in Ihrem Suchgebiet und das genaue Ermitteln des Immobilienwertes haben wir Ihnen einige Tipps zusammengestellt. Sie können verschiedene Onlinerechner zur Ermittlung des Preisniveaus nutzen.

Bei der Preisverhandlung beim Kauf eines Hauses kann ein professioneller Gutachter beauftragt werden, um den Verkehrswert zu ermitteln und auch damit die Bausubstanz näher untersucht wird.

Dies können Sie beispielsweise über den regionalen Gutachterausschuss tun. Diese Dienstleistung ist zwar nicht gerade günstig, dennoch ist diese Investition durchaus sinnvoll und empfehlenswert. Stellt der Gutachter beispielsweise einen größeren Instandhaltungsrückstau fest, kann dies zu hohen Preisnachlässen führen.

Tipp 3: Protokolle der Eigentümerversammlung

Es ist durchaus empfehlenswert, sich beim Kauf einer Wohnung näher mit der Eigentümerversammlung auseinanderzusetzen. Lesen Sie sich mindestens die letzten drei Protokolle der Versammlung sorgfältig durch. Achten Sie dabei besonders auf folgende Aspekte:

  • Interessen der einzelnen Miteigentümer
  • Hausbewohner, die ihr Hausgeld nicht bezahlen
  • Sind Reparaturen oder Modernisierungen geplant?

Tipp 4: Von einer Preisverhandlung beim Hauskauf überzeugen

Für einen Preisnachlass brauchen Sie starke und überzeugende Argumente. Gehen beispielsweise auf die Lage der Immobilie ein.

  • Kindergärten und Schulen in der Nähe?
  • Einkaufsmöglichkeiten?
  • Problembezirk oder doch vornehme Gegend?

Überprüfen Sie den Zustand der Immobilie genau:

  • Zustand der Heizung
  • Müssen Bleirohre ausgetauscht werden ?
  • Feuchte Räume oder Keller – Schimmel?
  • Verglasung der Fenster

Holen Sie sich möglichst im voraus gute Angebote für eventuell anfallende Reparaturen. Das stärkt Ihre Argumente, die den Preis senken sollen.

Unvorteilhafte Ausstattungen wie:

  • kein PKW-Stellplatz,
  • kein Aufzug,
  • fehlender Garten oder
  • kein Balkon

können die Preisnachlass-Verhandlung um einiges bestärken.

Aber Vorsicht: Listen Sie nicht alle Nachteile bei der Preisverhandlung für den Hauskauf auf. Reden Sie das Haus schlecht, verärgern Sie den Verkäufer, führt dies mit Sicherheit zu keinem Preisnachlass.

Filtern Sie die stärksten und für Sie relevanten Argumente heraus und führen Sie diese bei den Verhandlungen an. Bekunden Sie dennoch Ihr Interesse!

Tipp 5: Preisvorschlag und Obergrenze

Schlagen Sie einen Preis vor, mit dem Sie die Preisverhandlung mit dem Verkäufer starten möchten. Ganz wichtig: Legen Sie eine Obergrenze fest! Diese sollte sich nach Ihrer finanziellen Lage richten.

Eine Obergrenze, die für Sie finanziell nicht machbar ist, ergibt keine Sinn. Mit unserer Vorausberatung helfen wir Ihnen gerne, Ihren finanziellen Rahmen einzuschätzen, um Ihnen die Festlegungen von Obergrenzen zu vereinfachen.

Tipp 6: Gesprächsart: Persönlich oder per Telefon

Mit der tatsächlichen Preisverhandlung kann der Hauskauf nun besiegelt werden. Gewöhnlich trifft man sich für solch eine Verhandlung persönlich, da es sich um eine durchaus große Summe handelt.

Wenn Sie sich unsicher sind oder dazu neigen, schnell nervös zu werden und dabei unbewusst Entscheidungen treffen, die Sie eigentlich nicht treffen würden, können Sie auch ein Telefonat vereinbaren. Denn beim Telefonieren haben Sie mitunter weniger Hemmungen, den Preis zu drücken.

Tipp 7: Verhandlung über Kaufnebenkosten

Die Kaufnebenkosten werden bei Preisverhandlungen des Hauskaufes gerne vergessen. Allerdings sind diese Kosten ein großer Einflussfaktor für den Gesamtpreis.

Ein großer Kostenpunkt ist die Grunderwerbsteuer. Der Steuersatz ist je nach Bundesland unterschiedlich festgesetzt. Beim Kaufpreis der Immobilie gibt es einen gewissen Spielraum.

Einrichtungen, wie zum Beispiel eine Einbauküche, können von der Summe subtrahiert werden. Außerdem bietet die Maklercourtage ein gewisses Einsparpotenzial.

In Deutschland ist es zwar üblich, dass der Käufer diese Kosten übernimmt. Gesetzlich ist dies jedoch nicht verankert. Bei der Preisverhandlung kann darüber verhandelt werden, dass der Verkäufer die Hälfte der Kosten übernimmt.

Lassen Sie sich den Kaufvertrag zu Ihrer Sicherheit mindestens zwei Wochen vor Beurkundung vorlegen, damit Sie sich den Vertrag bis ins Detail anschauen und prüfen können.

Eine wichtige Voraussetzung ist, schon vor der Immobiliensuche zu wissen, wie flexibel Sie finanziell sind. Lassen Sie sich zu Ihrer Planungssicherheit rechtzeitig zu Ihrer Finanzierung beraten.

Dabei hilft Ihnen baufiguru gerne weiter. Denn mit einem vorgeprüften Finanzierungskonzept lässt sich ein Verkäufer leichter überzeugen. Stellen Sie uns einfach eine Anfrage für eine Vorausberatung oder stellen eine Finanzierungsanfrage.

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