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Bei 2/3 der durch die Vermittlung der baufiguru GmbH zustande kommenden Verträge, erhalten baufiguru-Kunden einen festen Sollzins von 3,5% p.a. und einen effektiven Jahreszins von 3,56% p.a., unter Berücksichtigung folgender Annahmen: Nettodarlehensbetrag 200.000 Euro (Kaufpreis der Immobilie 250.000), Tilgung 2,0% p.a., Laufzeit des Verbraucherdarlehensvertrages 30 Jahre 1 Monat, 10 Jahre Sollzinsbindung, pro Jahr 12 Ratenzahlungen in der Höhe von 916,67 Euro. Weitere etwaige Gebühren (z.B. Teilauszahlungszuschläge, Auslagen (z.B. Grundbuchkosten)) und sonstige Kosten können anfallen. Sofern der Darlehensnehmer diese im Zusammenhang mit dem Vertrag zu tragen hat, kann sich der effektive Jahreszins erhöhen. Der zu zahlende Gesamtbetrag während der Sollzinsbindung beläuft sich auf 110.000,40 Euro. Die Restschuld am Ende der Zinsbindung beträgt 142.800,00 Euro. Weitere Voraussetzungen: Einwandfreie Einkommens- und Vermögenssituation, erstrangige Besicherung über ein Grundpfandrecht, Auszahlung in einer Summe. Die Konditionen können auch regional sowie von weiteren Faktoren abhängig sein.
Was bedeutet Rückauflassungsvormerkung?
Oft kommt eine Rücklassungsvormerkung in Verbindung mit der Bebauung von Grundsrücken der Städte und Gemeinden vor, da dem Käufer des Grundstücks bestimmte Auflagen erteilt werden.
Die Auflassungsvormerkung dient zur Sicherheit auf Rückübertragungsanspruch eines Grundstücks.
Beispiel
Ein Beispiel ist die Errichtung einer Mindestanzahl an Wohnflächen. Werden Diese Auflagen nicht erfüllt, hat die Gemeinde/ Stadt einen Rückübertragungsanspruch.
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